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Seminare zum Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind alle gesetzlichen Regelungen zum Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengefasst.

Zu unterscheiden sind:

  • das Individualarbeitsrecht zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber - bspw. Arbeitsvertrag, Kündigung
  • das Kollektivarbeitsrecht zwischen Betriebsrat oder Personalrat und dem Unternehmen nach dem Betriebsverfassungsgesetz oder auch zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bspw. beim Tarifvertragsgesetz

Arbeitsunfälle, Mutterschutz, Kündigungen, Arbeitsschutz, Arbeitszeugnise sind immer wieder Konfliktpunkte im Individualarbeitsrecht, als problematisch kann sich das Kollektivarbeitsrecht im Falle von Tendenzbetrieben reweisen, wo das kirchliche Arbeitsrecht diverse Sonderregeln kennt.

Juristische Fortbildungen im Arbeitsrecht für Fachanwälte sowie für Rechtsanwälte, Anwälte mit dem Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt Arbeitsrecht.

Juristische Weiterbildung im Fachgebiet Arbeitsrecht im März

Ort: 01097 Dresden

Ort: 01097 Dresden

Ort: 13359 Berlin

Ort: 13359 Berlin

Ort: 70771 L.-E.-Stetten (Stuttgart)

Ort: 70771 L.-E.-Stetten (Stuttgart)

Juristische Weiterbildung im Fachgebiet Arbeitsrecht im April

Ort: 20099 Hamburg

Ort: 20099 Hamburg

Juristische Weiterbildung im Fachgebiet Arbeitsrecht im Mai

Ort: 06188 Halle (Saale)

Ort: 06188 Halle (Saale)

Ort: 90473 Nürnberg

Ort: 90473 Nürnberg

 

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