Logo ForSA

Öffentliches und privates Baurecht sowie Architektenrecht

Das Baurecht berührt einerseits das Verwaltungsrecht in seinen Bereichen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht und tangiert auf der anderen Seite das Zivilrecht, wenn es um Fragen des Eigentums und der nachbarschaftlichen Verhältnisse (Nachbarrecht) oder auch Werk- und Bauverträge geht. Im letzt genannten Punkt geht es dann über zum Architektenrecht, das Architektenhonorare, -haftpflicht und deren Berufsrecht umfasst.

  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
  • Nachbarrecht
  • Bauvertragsrecht
  • Recht der Architekten und Ingenieure: Architektenhaftpflicht, Architektenberufsrecht, Architektenhonorarrecht, Werkvertragsrecht

Unsere Seminare beschäftigen sich vor allem auch mit den Grundzügen des öffentlichen Baurechts und Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.