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Erbrecht

Dem Erbrecht kommt mit der demographischen Entwicklung immer mehr - auch wirtschaftliche - Bedeutung zu. Schätzungen gehen davon aus, dass im ersten Jahrzent des 21. Jahrhunderts Vermögen in Höhe von mindestens 2500 Millarden Euro vererbt wurde. Grundlage des Erbrechts ist das letzte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit einer Fülle von gesetzlichen Regelungen um Testament, Nachlass, Erbberechtigung und gesetzliche Erbfolge.

  • Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht
  • Vorweg genommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
  • Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

In diesem Rechtsgebiet haben wir momentan keine Seminare im Angebot.

Das kann sich aber zum nächsten Halbjahr ändern. Schauen Sie gerne wieder vorbei...