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Gewerblicher Rechtsschutz: Urheberrecht, Patent- und Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Im Zeitalter der (digitalen) Reproduzierbarkeit geistigen Eigentums entwickelt sich zunehmend Konfliktstoff bei Schutzrechten. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder auch falscher Umgang mit Betriebsgeheimnissen sind keine Seltenheit. Die Bedeutung des Gewerblichen Rechtsschutzes nimmt zu.

  • Schutzrechte (zum Schutz immaterieller Güter)
    • geistige Schöpfung - Kunstwerke: Urheberrecht bei digitalen und analogen Medien und Kunstwerken. Das betrifft besonders die Schöpfungen von Künstlern, Herstellern von Medien (Tonträger, Videos), Fotografen
    • 'Recht am eigenen Bild' und Namensrechte
    • Gewerbliche Schutzrechte kann man in technische (Patente, Gebrauchsmuster) und nichttechnische Schutzrechte (Markenrecht (Warenzeichen), regionale Herkunftsangaben, Geschmacksmuster, geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel)) unterscheiden.
  • Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
  • Geschäftsgeheimnisse (Spionage, Sabotage)