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Insolvenzrecht

Als Teil des Zivilrechts regelt das Insolvenzrecht den Schutz der Gläubiger bei der Insolvenz eines Schuldners. Die Situation der Schuldner kann dabei variieren zwischen Überschuldung, mangelnder Liquidität (drohende Zahlungsunfähigkeit) und akuter Zahlungsunfähigkeit. Ziel des Insolventsrechts ist eine materielle Klärung der Situation sowie eine verfahrensrechtliche Regelung des Konkurses aufgrund der Insolvenzordnung bspw. bei einem Regelinsolvenzverfahren.

Am Ende steht die Restschuldbefreiung natürlicher Personen (Verbraucherinsolvenzverfahren, 'Privatinsolvenz') bzw. die Abwicklung des insolventen Unternehmens ev. in einer Auffanggesellschaft oder aber die Gesundung des Unternehmens durch Entschuldung.

Seminare und Fortbildungen zum Insolvenzrecht

In diesem Rechtsgebiet haben wir momentan keine Seminare im Angebot.

Das kann sich aber zum nächsten Halbjahr ändern. Schauen Sie gerne wieder vorbei...