Das Versicherungsrecht fußt auf dem Handelsrecht und dem Bürgerlichen Recht (BGB) und reguliert das Verhältnis der Risikogemeinschaft bei der Schadensabsicherung. Grundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz. Als strafrechtliche Aspekte finden sich im Umfeld des Versicherungsrechts der Versicherungsbetrug und der Versicherungsmissbrauch.