Dr.
Alexander Witt
Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht z. Zt. wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht
Herr Dr. Witt ist seit 2006 als Familienrichter und seit 2018 als Beisitzer in einem Familiensenat tätig. Er ist Autor verschiedener Fachpublikationen, u.a. kommentiert er im BeckOGK die §§ 1578, 1581 BGB und im MüKoFamFG die §§ 76 ff, 231 ff. und 261 ff. Er ist Mitautor im „Handbuch Kindesunterhalt“ und Verfasser des Kapitels zum Versorgungsausgleich im Beck`schen Richterhandbuch. Daneben hat Herr Dr. Witt eine größere Anzahl von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen verfasst und ist bereits langjährig als Referent sowohl in der Anwalts- als auch Richterfortbildung tätig.