Johannes Wagner
Herr Wagner verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Verwaltungsrichter bzw. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht über eine umfassende Berufserfahrung im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht sowie Verfassungsrecht. In seiner jetzigen Verwendung als Richter am Landesozialgericht interessiert sich Herr Wagner besonders für das Unfallversicherungsrecht und hat zu diesem Thema eine Reihe von Beiträgen veröffentlicht.
Seit Jahren ist er darüber hinaus an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Meißen als Dozent tätig. Dabei legt er besonderen Wert auf praxisnahe und verständliche Darstellung von komplizierten Sachverhalten und kann so Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die im Berufsalltag unmittelbar die individuellen Kompetenzen erweitern.
