Leistungen der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilferecht ist häufig als Nebengebiet zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Familienrecht relevant.
Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht sind daher sehr von Vorteil, wenn es um die Wahrnehmung von Rechten für die Gewährung zielführender Leistungen geht.
Themenkomplexe sind die Vorstellung der einzelnen Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe,
namentlich die Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII ff., die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und die Hilfen für junge Volljährige.
Die Perspektiven zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden vorgestellt.
Einen Schwerpunkt bilden verfahrensrechtliche Themen zur Rechtsdurchsetzung.