Erfolg im Steuerstreit
Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren sind Alltagsgeschäft in der steuerlichen Beratung. Werden die üblichen Routinen verlassen, etwa durch Konfrontationen oder durch die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, kann Verunsicherung entstehen. Das Verfahrensrecht gewinnt an Bedeutung und wird nicht selten durch das Finanzamt missachtet. Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und finanzgerichtliche Urteile zwingen in der Beratung in jedem Verfahrensstadium dazu, sich neben dem materiellen Steuerrecht auch mit dem Verfahrensrecht zu befassen. Das Seminar zeigt neuralgische Punkte im Betriebsprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren auf, sensibilisiert für Risiken eines Steuerstrafverfahrens und gibt Verhaltensmaximen an die Hand.
A. Aktuelles zur Betriebsprüfung
I. Änderungen der AO durch das DAC 7 Umsetzungsgesetz
II. Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung
III. Schätzungen
B. Betriebsprüfungsverfahren
I. Die Betriebsprüfung sorgfältig vorbereiten
II. Risiken vorher beseitigen – §§ 153, 371 AO
III. „Der Ton macht die Musik“
IV. Rechtsbehelfe in der Betriebsprüfung richtig einsetzen
V. Prüferkontakt halten
VI. Nerven behalten - das „Abgleiten“ der Prüfung in das Steuerstrafverfahren
VII. Schlussbesprechung nutzen
C. Einspruchsverfahren
I. Auslegung von Rechtsbehelfen
II. Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung
III. Druckmittel § 364 AO
IV. Berichtigungs- und Korrekturvorschriften
V. Praxisempfehlung zu Einigungsgesprächen
VI. Voraussetzungen und Bindungswirkung einer Tatsächlichen Verständigung
D. Aussetzungsverfahren
I. Behördliches Aussetzungsverfahren, § 361 AO
II. Gerichtliches Aussetzungsverfahren, § 69 FGO
E. Klageverfahren
I. Zulässigkeit einer Klage (insb beA und beSt)
II. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
III. Akteneinsicht
IV. Verlegungsantrag
V. Öffentlichkeit
VI. Anträge
VII. Erledigterklärung
VIII. Kosten
