§ 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen und die Entwicklung in der Rechtsprechung

§ 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen und die Entwicklung in der Rechtsprechung

315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen und die Entwicklung in der Rechtsprechung

In den letzten Jahren kam es bundesweit zu zahlreichen schweren Verkehrsunfällen aufgrund von Kraftfahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit. In den meisten Fällen führten die „Raser-Fälle“ zum Tod von unbeteiligten Verkehrsteilnehmern, sodass im Jahr 2017 der Gesetzgeber das neue Konstitut des Verbotenen Kraftfahrzugrennens in § 315d StGB eingeführt hat.

Was bis dahin als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde, wird nunmehr strafrechtlich verfolgt und kann im Falle des Todes einer Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sanktioniert werden. Dabei werden nicht nur „Allein-Raser“ und Teilnehmer an verbotenen Kraftfahrzeugrennen strafrechtlich belangt, sondern auch die Veranstalter dieser Rennen.

Seither kam es bereits zu zahlreichen Ermittlungsverfahren und Verurteilungen, bis hin zu Entscheidungen durch den Bundesgerichtshof. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Systematik und die Tatbestandsvoraussetzungen des § 315d StGB. Zudem werden Ihnen die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vorgestellt sowie deren Auswirkungen auf die Praxis dargestellt.

Themenschwerpunkte:

• Die Systematik des § 315d I StGB

 Die Tathandlungen des Grunddelikts

 Vorsatzprobleme

• Die Qualifikation des § 315d II

 Zurechnungszusammenhang und Vorsatz

• Die Erfolgsqualifikation des § 315d V StGB

 Todesfolge und schwere Gesundheitsschädigungen

• Aktuelle Rechtsprechung des BGH

 Die Abgrenzung zu den Tötungsdelikten

 Vorsatzproblematik in den Raser-Fällen